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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -

Wirtschaftsplan 2025

Der Verwaltungsrat hat aufgrund des § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 am 15.01.2025 den folgenden Wirtschaftsplan 2025 beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf  —  639.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf  —  639.000,00 EUR

im Vermögensplan

in den Einnahmen  —  160.000,00 EUR

in den Ausgaben  —  160.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben  —  750.000,00 EUR

§ 3 Verlustausgleich

Der von den Trägern zu erhebende Verlustausgleich gemäß § 10 Nr. 6 der Satzung vom 26.06.2015, der in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain  —  73.450,00 EUR

Stadt Betzdorf  —  113.000,00 EUR

Ortsgemeinde Wallmenroth  —  9.040,00 EUR

Ortsgemeinde Grünebach  — 4.520,00 EUR

Ortsgemeinde Scheuerfeld  —  14.690,00 EUR

Ortsgemeinde Alsdorf  — 11.300,00 EUR

Verlustausgleich  — 226.000,00 EUR

§ 4 Kreditermächtigung

Gesamtbetrag der Kredite  —  0,00 EUR

Betzdorf, den 15.01.2025
Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -
Joachim Brenner, Vorsitzender des Verwaltungsrates

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 27. Januar 2025 bis Dienstag, 04. Februar 2025 in den Räumen der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Betzdorf, den 16.01.2025
Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -
Michael Becher, Vorstand