Der Verwaltungsrat hat aufgrund des § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 am 15.01.2025 den folgenden Wirtschaftsplan 2025 beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf — 639.000,00 EUR
in den Aufwendungen auf — 639.000,00 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen — 160.000,00 EUR
in den Ausgaben — 160.000,00 EUR
festgesetzt.
Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben — 750.000,00 EUR
Der von den Trägern zu erhebende Verlustausgleich gemäß § 10 Nr. 6 der Satzung vom 26.06.2015, der in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain — 73.450,00 EUR
Stadt Betzdorf — 113.000,00 EUR
Ortsgemeinde Wallmenroth — 9.040,00 EUR
Ortsgemeinde Grünebach — 4.520,00 EUR
Ortsgemeinde Scheuerfeld — 14.690,00 EUR
Ortsgemeinde Alsdorf — 11.300,00 EUR
Verlustausgleich — 226.000,00 EUR
Gesamtbetrag der Kredite — 0,00 EUR
Der Wirtschaftsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 27. Januar 2025 bis Dienstag, 04. Februar 2025 in den Räumen der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.