Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain für
wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, als Abschlussprüfer gemäß § 89 Abs. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 31.01.1994 geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde für alle Abschlüsse uneingeschränkt erteilt.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat in der Sitzung am 03. Dezember 2024 folgende Beschlüsse herbeigeführt, die gemäß § 27 Abs. 3 EigAnVO Rheinland-Pfalz hiermit bekannt gemacht werden:
1. Der Empfehlung des Werkausschusses folgend, beschließt der Verbandsgemeinderat,
a) den von der Werkleitung aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüften Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain - Betriebszweig Wasserwerk Betzdorf - zum 31. Dezember 2023 festzustellen.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 wird in Aktiva und Passiva auf EUR 13.756.275,23 festgesetzt. Der Jahresgewinn 2023 beträgt EUR 8.586,50. Er wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
b) dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie vertreten haben, und der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
2. Der Empfehlung des Werkausschusses folgend, beschließt der Verbandsgemeinderat,
a) den von der Werkleitung aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüften Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain - Betriebszweig Abwasserwerk Betzdorf - zum 31. Dezember 2023 festzustellen.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 wird in Aktiva und Passiva auf EUR 22.961.695,67 festgesetzt. Der Jahresverlust 2023 beträgt EUR 13.802,23. Er wird der allgemeinen Rücklage entnommen.
b) dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie vertreten haben, und der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
3. Der Empfehlung des Werkausschusses folgend, beschließt der Verbandsgemeinderat,
a) den von der Werkleitung aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüften Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain - Betriebszweig Wasserwerk Gebhardshain - zum 31. Dezember 2023 festzustellen.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 wird in Aktiva und Passiva auf EUR 8.001.810,03 festgesetzt. Der Jahresgewinn 2023 beträgt EUR 95.953,47. Er wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
b) dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie vertreten haben, und der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
4. Der Empfehlung des Werkausschusses folgend, beschließt der Verbandsgemeinderat,
a) den von der Werkleitung aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, geprüften Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain - Betriebszweig Abwasserwerk Gebhardshain - zum 31. Dezember 2023 festzustellen.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 wird in Aktiva und Passiva auf EUR 25.357.131,11 festgesetzt. Der Jahresverlust 2023 beträgt EUR 42.265,01. Er wird der allgemeinen Rücklage entnommen.
Der ausgabewirksame Verlust aus 2022 in Höhe von EUR 26.897,32 wird gemäß § 11 Abs. 8 Satz 2 EigAnVO an die Verbandsgemeinde zurück gezahlt.
b) dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie vertreten haben, und der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Die festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2023, die Lageberichte, die Bestätigungsberichte sowie die Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen in der Zeit von Montag, 27. Januar 2025, bis einschließlich Dienstag, 04. Februar 2025, in den Räumen der Verbandsgemeindewerke, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 3.23, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Betzdorf, 17.01.2025
VerbandsgemeindewerkeBetzdorf-Gebhardshain