Titel Logo
Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 42/2023
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen

Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen weist darauf hin, dass bei Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich die Abfallentsorgung weiterhin planmäßig erfolgt.

Die bauausführende Firma (Bauunternehmen) ist, speziell bei Vollsperrungen, rechtlich dazu verpflichtet, die Abfallentsorgung entsprechend sicherzustellen. Im Regelfall werden die Behälter von den tätigen Firmen am Grundstück abgeholt und an geeignete Sammelplätze außerhalb der Baustelle gebracht. Hier erfolgt dann die Entleerung der Behältnisse durch das Abfuhrunternehmen. Im Anschluss werden die Gefäße dann wieder durch das Tiefbauunternehmen an das jeweilige Grundstück zurückgebracht. Die Vertreter der tätigen Firmen vor Ort können zum Procedere auch gerne angesprochen werden. Meistens verteilen die Bauunternehmen auch Informationsblätter an alle betroffenen Haushalte.

Bei kleineren Baustellen, bei denen die Gefäße von den Bürgerinnen und Bürgern ohne erheblichen Mehraufwand zu transportieren sind, ist es erforderlich, dass die Anwohner ihre Gefäße selbst außerhalb des Baustellenbereichs platzieren, so dass eine gute Anfahrmöglichkeit für den Abfalltransporteur besteht. Die Baustellen selbst werden durch das Abfuhrunternehmen in der Regel nicht befahren.

Im Rahmen von verschiedenen Bauabschnitten können, wie z.B. bei Straßenerneuerungsmaßnahmen, auch bisweilen temporäre Engpässe entstehen.