Wichtiger Hinweis zur Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren
Am 05.10.2025 ist mit der „Empfängerüberprüfung“ (Verification of Payee) eine neue europaweite Vorgabe in Kraft getreten, die eine bedeutende Neuerung im Bankenzahlungsverkehr mit sich bringt. Ziel der neuen Regelungen ist es, Überweisungen innerhalb der EU noch sicherer zu gestalten.
Dieses bedeutet für Sie, dass Sie bei allen Zahlungen an den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen zukünftig als Kontoinhaber zwingend Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen angeben müssen.
Die auf allen unseren Schreiben bzw. Gebührenbescheiden angegebenen Kontonummern (IBAN) haben sich nicht geändert.