Behinderungen durch Äste und Hecken
Bedingt durch die feuchte Witterung im Laufe des Jahres, hat die Vegetation von Bäumen und Pflanzen stark zugenommen. Dies führte insbesondere bei der Abfallentsorgung zu starken Behinderungen, dadurch das Äste und Büsche in die Fahrbahnen hineinragen und die Durchfahrt beeinträchtigen oder unmöglich machen. Dementsprechend können einzelne Gebiete im Kreis nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen angefahren werden. Dieser Überhang verursacht zusätzlich unnötige Beschädigungen an den Abfallsammelfahrzeugen und es entsteht ebenfalls ein größeres Gefährdungspotential durch die eingeschränkten Sichtmöglichkeiten für die Fahrer der Abfallsammelfahrzeuge, speziell bei dem notwendigen Rückwärtsfahren.
Daher ist es weiterhin wichtig, dass die Eigentümer ihrer Anwesen dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Lichtraumprofile an Straßen und Zufahrtswegen aller Art ausreichend freigehalten werden (über Straßen von mindestens 4,50 m Höhe) und keine Bäume und Sträucher in die Verkehrsflächen ragen.
Unter Beachtung von § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es ab dem 01.10. möglich und notwendig, in den genannten Bereichen einen stärkeren Rückschnitt zu veranlassen.
Um eine reibungslose Abfallbeseitigung zu ermöglichen, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb daher, die Eigentümer ihrer Grundstücke (auch im eigenen Interesse) alle hierzu notwendige Arbeiten durchzuführen, damit eine reibungslose Durchfahrt für die Abfallsammelfahrzeuge gewährleistet wird.