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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 45/2025
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Photovoltaik: Was tun mit meiner Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Im 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Der Netzbetreiber muss den Strom jedoch auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind, und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und beträgt etwa 3 bis 6 Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik-Anlage verändert, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch - abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.

In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Denn für jede erzeugte Kilowattstunde, die im Haushalt verbraucht wird, muss weniger teurer Strom aus dem Stromnetz bezogen werden.

Die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale informieren kostenlos und unabhängig zu den Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächste Sprechstunde der Energieberater findet wie folgt statt: In Betzdorf am Donnerstag, dem 04. Dezember, von 14:15 bis 17:15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2. Anmeldung bitte unter Telefon 02741 291-900 (Bürgerbüro).

Energietelefon der Verbraucherzentrale: 0800 6075600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17:00 Uhr.