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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 46/2022
Ortsgemeinde Alsdorf
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Alsdorf über die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung „In der Aue“

Aufgrund § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 3.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) und § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), hat der Ortsgemeinderat Alsdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die am 18.12.2003 vom Ortsgemeinderat Alsdorf beschlossene Vorkaufsrechtssatzung „In der Aue“ wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung in der Wochenzeitung Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain in Kraft.

Hinweise nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung (Ortsgemeinde Alsdorf oder Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ausfertigung

Hiermit wird bestätigt, dass der Inhalt der vorstehenden Satzung mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Alsdorf vom 08.11.2022 übereinstimmt und die für die Aufstellung der Satzung maßgeblichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) beachtet wurden.

Ortsgemeinde Alsdorf  —  Rudolf Staudt,
Alsdorf, 10.11.2022  —  Ortsbürgermeister