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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 46/2025
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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12. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain – Aufhebung der Höhenbeschränkung

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain gefasst. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Die ehemalige Verbandsgemeinde Gebhardshain steuert in ihrem noch rechtskräftigen Flächennutzungsplan die Windenenergie durch die Darstellung einer Sonderbaufläche für Windenergie als Konzentrationsfläche bei gleichzeitigem Ausschluss des restlichen Verbandsgemeindegebietes gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB.

Die im Jahr 2017 fusionierte Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain beabsichtigt nun, den Ausbau der Windenergie weiter voranzutreiben und damit einen aktiven Beitrag zur Realisierung der klimapolitischen Ziele des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz zu leisten. Dazu sollen in einer 10. und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain zwei Sonderbauflächen für die Windenergie dargestellt werden.

Die vorliegende 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain dient ausschließlich der Aufhebung der in der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeführten Höhenbegrenzung baulicher Anlagen.

Der Geltungsbereich der 12. Änderung bezieht sich auf das im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Windkraftanlagen“ und ist aus dem nachfolgendem Kartenausschnitt ersichtlich:

In seiner Sitzung am 10.09.2025 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain weiterhin beschlossen, den Vorentwurf gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen, sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain wird im Zeitraum vom vom Freitag, den 14.11.2025 bis Montag, den 15.12.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 212, Hr. Schumacher und Hr. Heuer, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo., Mi. und Do. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di. und Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo. - Mi. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung unter Tel.Nr. 02741/291-319 oder E-Mail: bauleitplanung@vg-bg.de) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Während des o.g. Zeitraums kann sich die Öffentlichkeit vor Ort mündlich zur Niederschrift oder schriftlich zur Planung äußern.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zudem zur Einsicht unter www.vg-bg.de - Rubrik: Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - in das Internet eingestellt.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Verfahren erforderlich sind, dem Verbandsgemeinderat / den Mitgliedern der verbandsgemeindlichen Ausschüsse und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i V. m. § 3 BauGB.

Betzdorf, den 10.11.2025

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

Joachim Brenner, Bürgermeister