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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 47/2022
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Kreisverwaltung Altenkirchen

Mitglieder des Kreisjagdbeirates werden gewählt

Die Kreisverwaltung Altenkirchen als Untere Jagdbehörde hat den Termin zur Wahl der Mitglieder des Kreisjagdbeirates festgesetzt: Die Wahl findet am Dienstag, dem 29. November, ab 18 Uhr, im Wilhelm-Boden-Saal der Kreisverwaltung statt (Parkstraße 1, Altbau, 1. Obergeschoss, Raum 111). Für die Berufung in den Jagdbeirat gemäß Landesjagdverordnung sind zu wählen:

zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wahlberechtigt sind die Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben.

zwei Vertreterinnen oder Vertreter der pachtenden Personen sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Wahlberechtigt sind die Inhaberinnen und Inhaber gültiger Jahresjagdscheine, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates einen Jagdbezirk gepachtet haben.

eine Vertreterin oder ein Vertreter sowie Stellvertreterin oder Stellvertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken. Wahlberechtigt sind die Eigentümerinnen, Eigentümer und nutznießenden Personen der im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates gelegenen Eigenjagdbezirke.

Die jeweilige Wahlberechtigung wird vor Beginn der Wahl überprüft. Die zu wählenden Personen werden jeweils in getrennten Wahlgängen gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl findet nach den am Wahltag geltenden Corona-Regeln statt.