Der Landesbetrieb Mobilität Diez beabsichtigt für den Ausbau der K 123 zwischen Fensdorf und Gebhardshain Vermessungsarbeiten durchzuführen. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 4a Landesstraßengesetz (LStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Sollten durch die Vorarbeiten Schäden oder dergleichen an Grundstücken entstehen, werden die entsprechenden Eigentümer gebeten, sich an den LBM Diez zur Regulierung des Schadens zu wenden.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich in der 48. Kalenderwoche durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landesbetrieb Mobilität Diez einzulegen.
65582 Diez, 15.11.2023