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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 49/2024
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Kreisverwaltung Altenkirchen startet Förderprogramme

für private Balkonkraftwerke und Solarspeicher

Die Förderprogramme zur Errichtung von Balkonkraftwerken und Solarspeichern im Privatbereich im Kreis Altenkirchen sind gestartet. Entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinien können Privatpersonen ab sofort für die Errichtung von Balkonkraftwerken und Solarspeichern, die nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien (19. November 2024) umgesetzt wurden, eine Förderung erhalten.

Mit den Förderprogrammen soll die Nutzung der Solarenergie im Landkreis im Sinne des lokalen Klimaschutzes gefördert werden. Für beide Förderprogramme stehen jeweils Fördermittel in Höhe von 190.000 Euro zur Verfügung. Es handelt sich um eine 100-prozentige Finanzierung durch Landesmittel, die im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) bereitgestellt werden.

Die ausschließlich digitalen Antragsverfahren sind einstufig. Das heißt, die Maßnahmen werden unter Beachtung der Förderrichtlinien umgesetzt. Erst im Anschluss werden die Förderanträge gestellt und, wenn möglich, bewilligt und ausgezahlt. Der digitale Antragsprozess startet demnächst und ist über die Internetseite des Kreises Altenkirchen, www.kreis-altenkirchen.de, erreichbar. Die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Förderprogramme endet spätestens am 31. März 2026 oder sobald die Finanzmittel der Förderprogramme in Höhe von jeweils 190.000 Euro erschöpft sind. Über die Verfügbarkeit von Fördermitteln wird regelmäßig informiert.

Eine Kummulierung (Kombination) mit anderen Förderprogrammen wird jeweils gemäß § 6 Abs. 1 der beiden Förderrichtlinien ausgeschlossen. In Sachen Batteriespeicher bedeutet dies für Antragsteller aus der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain, dass sie sich ab sofort zwischen dem Förderprogramm des Kreises und dem der Verbandsgemeinde (https://www.vg-bg.de/lebenswert/wohnen-bauen/bauen/foerderung-von-batteriespeicher-in-verbindung-mit-photovoltaikanlagen) entscheiden müssen. Da das Förderprogramm des Kreises bessere Konditionen aufweist, wird dessen Nutzung empfohlen.