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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 5/2023
Ortsgemeinde Fensdorf
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Letzte Sitzung des Jahres stand im Zeichen der Anhebung der Hebesätze

Im Zuge der Neuregelung des Landesfinanzausgleichgesetztes (LAFG) hat das Land die Nivellierungssätze deutlich erhöht, z.B. für die Grundsteuer B um 100 v.H. auf 465 v.H. Durch die Forderung nunmehr nur noch ausgeglichene Haushalte vorzulegen, sind alle Gemeinden gezwungen ihre Hebesätze zum Teil deutlich anzuheben, so auch die Ortsgemeinde Fensdorf. Die Vorsitzende machte hierzu ihren Standpunkt mit folgenden Worten klar:

„Wer in den letzten Wochen die Presse verfolgt hat, konnte einiges über die Neuerungen durch das LFAG lesen. Alle Gemeinden sind gezwungen an der Steuerschraube zu drehen. Das LFAG macht hier klare Vorgaben, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen muss, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Aufsichtsbehörde ist angewiesen, keine unausgeglichenen Haushalte mehr zu genehmigen. In diesem Falle wäre die Ortsgemeinde handlungsunfähig. Nur noch die nötigsten Ausgaben dürften getätigt werden, Kredite würden nicht mehr genehmigt, Landeszuschüsse nicht mehr gewährt werden.

Dies kommt einer Fremdbestimmung von oben gleich. Dennoch bleibt uns zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Wahl, als mitzuziehen, wenn wir weiterhin zum Wohle der Gemeinde agieren wollen und anstehende Projekte zu Ende führen möchten. Wir, die Ratsmitglieder, werden diejenigen sein, die unseren Bürgern dies vermitteln müssen. Auch wenn es vom Grunde nach richtig ist, einen Schnitt zu machen, damit die Kommunen nicht immer mehr Schulden aufbauen, ist meines Erachtens eine Erhöhung des Nivellierungssatzes der Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte in einem Schritt zu hoch. Gerade in der Zeit in der wir uns befinden mit extrem gestiegenen Energiekosten und einer hohen Inflation ist dies eine Zumutung für den Bürger. Dies hätte die Landesregierung meiner Meinung nach mit berücksichtigen müssen!

Ich bitte euch dennoch, der Anhebung der Hebesätze zuzustimmen, damit wir als Rat noch handlungsfähig bleiben und die geplanten Vorhaben zum Wohle des Dorfes realisieren können.“

Nach einer sich anschließenden ausführlichen Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig die Erhöhung auf 550 v.H (Grundsteuer A), 550 v.H. (Grundsteuer B), 450 v.H. (Gewerbesteuer).