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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 5/2024
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -

Der Verwaltungsrat hat aufgrund des § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 am 22.01.2024 den folgenden Wirtschaftsplan 2024 beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

im Vermögensplan

in den Einnahmen

in den Ausgaben

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben

1.000.000,00 EUR

§ 3 Verlustausgleich

Der von den Trägern zu erhebende Verlustausgleich gemäß § 10 Nr. 6 der Satzung vom 26.06.2015, der in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

Stadt Betzdorf

Ortsgemeinde Wallmenroth

Ortsgemeinde Grünebach

Ortsgemeinde Scheuerfeld

Ortsgemeinde Alsdorf

Verlustausgleich

§ 4 Kreditermächtigung

Gesamtbetrag der Kredite

74.000,00 EUR

Betzdorf, den 22.01.2024
Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -
Bernd Brato, Vorsitzender des Verwaltungsrates

Der Wirtschaftsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 05. Februar 2024 bis Dienstag, 13. Februar 2024 in den Räumen der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Betzdorf, den 23.01.2024
Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -
Michael Becher,Vorstand