Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit den §§ 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) folgende Satzung beschlossen:
§ 9 wird neu eingefügt mit der folgenden Fassung:
Rechnungsprüfungsausschuss
(1) Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet, der in Ergänzung zur Jahresabschlussprüfung nach § 26 prüft, ob die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Gemeindeordnung beachtet worden sind.
(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus jeweils zwei Mitgliedern des Werkausschusses pro Verbandsmitglied. Jedes Mitglied hat eine/n Stellvertreter/in. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in des Rechnungsprüfungsausschusses.
(3) Dem Rechnungsprüfungsausschuss ist der Jahresabschluss vor der Pflichtprüfung durch den Wirtschaftsprüfer vorzulegen.
Die nachfolgenden Nummern der Paragraphen werden jeweils um 1 erhöht.
Der ehemalige § 27 Abs. 2, jetzt § 28 Abs. 2, erhält folgende neue Fassung
(1) Diese Betriebssatzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft.