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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 50/2022
Ortsgemeinde Elkenroth
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Jagdgenossenschaft Elkenroth

Bereinigung des Jagdkatasters

Gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft haben alle Mitglieder dem Jagdvorsteher Änderungen der Eigentumsverhältnisse unverzüglich anzuzeigen sowie anhand der erforderlichen Unterlagen (z.B. Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften) nachzuweisen.

Alle Grundstückseigentümer, die im Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Elkenroth eingetragen sind, werden aufgefordert, eventuelle Besitzänderungen in den Jahren 2018 / 2019 bis 2021 / 2022 unter Vorlage der Urkunden zur Berichtigung des Jagdkatasters dem Rechner der Jagdgenossenschaft: Thomas Weller, Altbahnhofstraße 10 in Elkenroth unaufgefordert bis spätestens zum 10.01.2023 zur Verfügung zu stellen. Erben müssen sich mithilfe eines Erbscheins als berechtigt ausweisen.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Jagdkataster für die Auszahlung der Jagdpachtanteile für verbindlich erklärt.

Es wird darauf hingewiesen, dass in sämtlichen Fällen mit mehreren Erben / Erbengemeinschaften künftig Auszahlungen immer nur an einen Erben erfolgen, der die Vollmacht der Miterben und Erbschein vorlegt.

Der Jagdvorsteher, Gerhard Pfeiffer

Einladung

Am 17.01.2023 wird die Jagdpacht in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus in Elkenroth (Büchereiraum) ausgezahlt.

Zur Auszahlung kommen die Jahre 2018 / 2019 bis 2021 / 2022. Bei Eigentümerwechsel, die der Jagdgenossenschaft fristgerecht bis 10.01.2023 angezeigt wurden, können die Altbesitzer ihr Recht wahrnehmen.

Ausgezahlt wird an alle Eigentümer bejagbarer Flächen sowie an Bevollmächtigte, die eine gültige Vollmacht vorlegen. Wie bereits im Mitteilungsblatt angeführt, kann bei der Auszahlung für jeden Besitz nur eine Person berücksichtigt werden. Diese Person muss eine Vollmacht von den Miteigentümern vorlegen.

Der Jagdvorsteher, Gerhard Pfeiffer