Fotos werden (in der Regel) wie folgt veröffentlicht: Fotos im Querformat auf Spaltenbreite, d.h. 90 mm breit. Fotos im Hochformat auf halber Spaltenbreiten, d.h. 42,5 mm breit. Hierzu zählen auch Symbolfotos, auch wenn diese im Querformat übermittelt wurden.
Tipp: Verwenden Sie nach Möglichkeit Fotos im Querformat, da diese auf Spaltenbreite abgedruckt werden. Dies ist besonders bei Gruppenfotos wichtig. Gruppenfotos im Hochformat ergeben keinen Sinn und werden vom Verlag auch nicht auf Querformat zugeschnitten!
Grafiken wie z.B. Vereinslogos werden nicht abgedruckt und entweder von der Redaktion oder vom Verlag gelöscht.
Selbsthergestellte Collagen (das Zusammenstellen mehrerer Fotos zu einem Foto) werden ebenfalls nicht abgedruckt, da auf den Collagen - selbst auf Spaltenbreite - keine Personen mehr zu erkennen sind.
Tipp: Verwenden Sie anstatt einer Collage besser ein aussagekräftiges (Gruppen) Foto im Querformat.
Auf Plakaten dürfen sich keine Werbelogos wie z.B. Biermarken oder ähnliches befinden. Dennoch eingestellte Plakate, die solche Werbelogos enthalten, werden von der Redaktion oder vom Verlag gelöscht.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere regelmäßige Veröffentlichung „Häufig gestellte Fragen rund um das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain“ hin.
Wir stehen Ihnen natürlich gerne für Rückfragen unter 02741 291-117 zur Verfügung.