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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 51/2022
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain

Der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain hat am 15.12.2022 die Änderung des Preisblattes als Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain zum 01.01.2023 beschlossen.

Preisblatt

Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain -Betriebszweig Wasserwerk Betzdorf-

§ 1 - Laufende Entgelte

Als laufende Entgelte für die Wasserversorgung werden ein Grundpreis und ein Arbeitspreis berechnet.

§ 2 - Grundpreis

1.

Der Jahrespreis richtet sich bei den Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Er beträgt:

a) bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung

bis QN 2,5

120,00 € + 7 % MwSt. =

128,40 €

bis QN 6

186,00 € + 7 % MwSt. =

199,02 €

bis QN 10

240,00 € + 7 % MwSt. =

256,80 €

bis QN 20

288,00 € + 7 % MwSt. =

308,16 €

b) bei Wasserzählern mit einer Nennweite

bis 50 mm

900,00 € + 7 % MwSt. =

963,00 €

bis 80 mm

984,00 € + 7 % MwSt. =

1.052,88 €

bis 100 mm

1.332,00 € + 7 % MwSt. =

1.425,24 €

2.

Bei Verbundzählern ist der Jahrespreis für beide Zähler zu zahlen.

3.

Bei Wasserzählern mit einer Nennweite über 100 mm wird der Jahrespreis besonders vereinbart.

§ 3 - Arbeitspreis

Der Arbeitspreis beträgt je m³ Wasser 1,97 € + 7 % MwSt. = 2,11 €.

§ 4 - Pauschalsatz für Hausanschlüsse

Der Pauschalsatz für Hausanschlüsse nach § 8 Abs. 1 (für 5,5 m im öffentlichen Verkehrsraum) beträgt 1.640,00 € zzgl. 7 % MwSt. = 1.754,80 €.

Der Pauschalsatz beträgt ab Grundstücksgrenze 58,00 € /m zzgl. 7 % MwSt. = 62,06 € /m (ohne Erdarbeiten 6,00 €/m zzgl. 7 % MwSt. = 6,42 €/m).

§ 5 - Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung

Die Kosten aus Zahlungsverzug sind mit folgenden Pauschalen zu bezahlen:

1. Mahnung

2,50 €

2. Mahnung

5,00 €

Die Kosten der Einstellung und der Wiederaufnahme der Versorgung sind nach tatsächlichem Aufwand zu bezahlen.

§ 6 - Inkrafttreten

Diese Anlage 1 zu den "ZVB-Wasser" gilt ab 01.01.2023.

Betzdorf, den 16.12.2022 — gez. Jürgen Arndt,
Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain — Werkleiter
Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf —