Der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain hat am 14.12.2023 die Änderung des Preisblattes als Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain zum 01.01.2024 beschlossen.
Preisblatt
Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser)
der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain - Betriebszweig Wasserwerk Betzdorf -
Als laufende Entgelte für die Wasserversorgung werden ein Grundpreis und ein Arbeitspreis berechnet.
1. Der Jahrespreis richtet sich bei den Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Er beträgt:
a) bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung
| bis QN 2,5 | 120,00 € + 7 % MwSt. = | 128,40 € |
| bis QN 6 | 186,00 € + 7 % MwSt. = | 199,02 € |
| bis QN 10 | 240,00 € + 7 % MwSt. = | 256,80 € |
| bis QN 20 | 288,00 € + 7 % MwSt. = | 308,16 € |
| b) bei Wasserzählern mit einer Nennweite | ||
| bis 50 mm | 900,00 € + 7 % MwSt. = | 963,00 € |
| bis 80 mm | 984,00 € + 7 % MwSt. = | 1.052,88 € |
| bis 100 mm | 1.332,00 € + 7 % MwSt. = | 1.425,24 € |
2. Bei Verbundzählern ist der Jahrespreis für beide Zähler zu zahlen.
3. Bei Wasserzählern mit einer Nennweite über 100 mm wird der Jahrespreis besonders vereinbart.
Der Arbeitspreis beträgt je m³ Wasser 2,12 € + 7 % MwSt. = 2,27 €.
Der Pauschalsatz für Hausanschlüsse nach § 8 Abs. 1 (für 5,5 m im öffentlichen Verkehrsraum) beträgt 1.640,00 € zzgl. 7 % MwSt. = 1.754,80 €.
Der Pauschalsatz beträgt ab Grundstücksgrenze 58,00 € /m zzgl. 7 % MwSt. = 62,06 € /m (ohne Erdarbeiten 6,00 €/m zzgl. 7 % MwSt. = 6,42 €/m).
Die Kosten aus Zahlungsverzug sind mit folgenden Pauschalen zu bezahlen:
1. Mahnung 2,50 €
2. Mahnung 5,00 €
Die Kosten der Einstellung und der Wiederaufnahme der Versorgung sind nach tatsächlichem Aufwand zu bezahlen.
Diese Anlage 1 zu den "ZVB-Wasser" gilt ab 01.01.2024.
Betzdorf, den 15.12.2023
Verbandsgemeindewerke
Betzdorf-Gebhardshain
Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf