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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 51/2023
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain

Der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain hat am 14.12.2023 die Änderung des Preisblattes als Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain zum 01.01.2024 beschlossen.

Preisblatt

Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser)

der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain - Betriebszweig Wasserwerk Betzdorf -

§ 1

Laufende Entgelte

Als laufende Entgelte für die Wasserversorgung werden ein Grundpreis und ein Arbeitspreis berechnet.

§ 2

Grundpreis

1. Der Jahrespreis richtet sich bei den Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Er beträgt:

a) bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung

bis QN 2,5

120,00 € + 7 % MwSt. =

bis QN 6

186,00 € + 7 % MwSt. =

bis QN 10

240,00 € + 7 % MwSt. =

bis QN 20

288,00 € + 7 % MwSt. =

b) bei Wasserzählern mit einer Nennweite

bis 50 mm

900,00 € + 7 % MwSt. =

bis 80 mm

984,00 € + 7 % MwSt. =

bis 100 mm

1.332,00 € + 7 % MwSt. =

2. Bei Verbundzählern ist der Jahrespreis für beide Zähler zu zahlen.

3. Bei Wasserzählern mit einer Nennweite über 100 mm wird der Jahrespreis besonders vereinbart.

§ 3

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis beträgt je m³ Wasser 2,12 € + 7 % MwSt. = 2,27 €.

§ 4

Pauschalsatz für Hausanschlüsse

Der Pauschalsatz für Hausanschlüsse nach § 8 Abs. 1 (für 5,5 m im öffentlichen Verkehrsraum) beträgt 1.640,00 € zzgl. 7 % MwSt. = 1.754,80 €.

Der Pauschalsatz beträgt ab Grundstücksgrenze 58,00 € /m zzgl. 7 % MwSt. = 62,06 € /m (ohne Erdarbeiten 6,00 €/m zzgl. 7 % MwSt. = 6,42 €/m).

§ 5

Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung

Die Kosten aus Zahlungsverzug sind mit folgenden Pauschalen zu bezahlen:

1. Mahnung 2,50 €

2. Mahnung 5,00 €

Die Kosten der Einstellung und der Wiederaufnahme der Versorgung sind nach tatsächlichem Aufwand zu bezahlen.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Anlage 1 zu den "ZVB-Wasser" gilt ab 01.01.2024.

Betzdorf, den 15.12.2023

Verbandsgemeindewerke

Betzdorf-Gebhardshain

Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf

gez. Jürgen Arndt, Werkleiter