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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 51/2024
Ortsgemeinde Alsdorf
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Informationen aus dem Ortsgemeinderat

Die Gemeinde Alsdorf ist auch weiterhin Träger der KiTa "Haus Sonnenschein" verbleibt

Öffentliche Straßen müssen laut Landesstraßengesetz durch eine Widmungsverfügung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Im Rahmen der Einführung der sogenannten „wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge“ ist dieser formale Akt erforderlich. Wie schon in vorangegangenen Sitzungen hat der Gemeinderat auch diesmal wieder einige Straßen offiziell dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es handelt sich dabei im die Straßen Kupferhütte, Imhäuserhof und Hellerstraße. Die Widmungsverfügung wird in einer der nächsten Ausgaben des MItteilungsblattes veröffentlicht.

Im Rahmen einer Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftlichkeitsführung der Gemeinde Alsdorf durch das Gemeindeprüfungsamt wurde vorgeschlagen, die Trägerschaft der kommunalen KiTa „Haus Sonnenschein“ an die Verbandsgemeinde bzw. an einen noch zu gründenden Zweckverband zu übertragen. Begründet wurde der Vorschlag damit, dass Synergieeffekte zu erreichen seien, wenn die Bündelung der mit einer Trägerschaft verbundenen Aufgaben verbandsgemeindeweit an einer Stelle konzentriert werden würden. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung bereits mit dem Thema beschäftigt und dem Gemeinderat empfohlen, diesem Vorschlag nicht zu folgen. Der Gemeinderat folgte einstimmig dieser Empfehlung. Begründet wurde das von beiden Fraktionen damit, dass ein direkter Kontakt der Gemeinde zu der KiTa besonders wichtig sei und es in der Vergangenheit da auch keine Probleme gegeben habe. Außerdem werden allgemeine Aufgaben wie z.B. die Personalbetreuung, die Mittagessenabrechnung, die bautechnische Betreuung sowie die Abwicklung von Förderanträgen bereits seit langem durch die zuständigen Mitarbeiter der VG durchgeführt, so dass weitere Synergieeffekte nicht, bzw. nur sehr marginal zu erwarten seien. Die KiTa bleibt also vollständig in der Zuständigkeit der Gemeinde.

Seit ziemlich genau neun Jahren wird mittlerweile am Ausbau des Schutzbacher Weges gearbeitet. Am 10.12.2015 hat der GR den Beschluss gefasst, den Schutzbacher Weg im Rahmen einer Ersterschließung auszubauen. Bekanntlich gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Rat und Verwaltung einerseits und den Anliegern andererseits über die Art des Ausbaus. Rat und Verwaltung sehen darin eine Ersterschließung, die Anlieger gehen von einer Ausbaumaßnahme aus. Mittlerweile liegt die Angelegenheit beim Verwaltungsgericht zur Entscheidung. Unabhängig davon ist allen klar, dass der Zustand der Straße eine Sanierung notwendig macht. Daher hat der Gemeinderat nun beschlossen, die Baumaßnahme im Frühjahr 2025 öffentlich auszuschreiben, damit im weiteren Verlauf des Jahres 2025 dort gebaut werden kann. Dann ist auch mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts bezüglich der von den Anliegern angestrengten Klage zu rechnen.