Das Finanzamt Altenkirchen/Hachenburg hat uns darüber informiert, dass jeder Miteigentümer, welcher eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 abgibt, die Anlage 32c (Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) der Erklärung beifügen soll. Hier sind lediglich der Name, der Vorname und die eigene Steuernummer einzutragen (Ziff. 5 muss nicht ausgefüllt werden).
Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, haben beide Ehegatten die Anlage zu unterschreiben. Die Anlage 32c kann auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums downgeloadet werden.
Alternativ können die Vordrucke beim Waldvorsteher oder Waldrechner abgeholt werden.