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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 6/2024
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Satzung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), den §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und dem § 9 der Verbandsordnung für das Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen i. d. F. vom 17. Dezember 2019 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen vom 14.12.2023, für das Wirtschaftsjahr 2024 folgende Satzung erlassen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Kommunalaufsicht) als Aufsichtsbehörde und Rücksendung am 19.01.2024, Az.: 13/029-917, hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2024 wird im

Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

Vermögensplan

in den Einnahmen auf

in den Ausgaben auf

festgesetzt

§ 2

1. Die Umlage gem. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung

wird festgesetzt auf

0,880 EUR

2. Die Umlage gem. § 8 Abs. 2 Betriebssatzung

wird festgesetzt auf

0,100 EUR

§ 3

Der Baukostenzuschuss gem. § 14 Abs. 1 der Verbandsordnung, der von den Mitgliedern anteilig zu zahlen ist (Barbetrag), wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel vorläufig wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld

VG Betzdorf-Gebhardshain

VG Daaden-Herdorf

VG Hamm

VG Kirchen

Stadtwerke Wissen GmbH

VG Wissen

§ 4

Die Umlagen zur Tilgung der bestehenden Förderdarlehen werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld

VG Betzdorf-Gebhardshain

VG Daaden-Herdorf

VG Hamm

VG Kirchen

Stadtwerke Wissen GmbH

VG Wissen

Zwischensumme

VG Puderbach

Gesamt

§ 5

1. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich ist, wird festgesetzt auf

2. Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird

festgesetzt auf

3. Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

Wissen, 14.12.2023

Zweckverband

Wasserversorgung Kreis Altenkirchen

Bürgermeister Berno Neuhoff, Verbandsvorsteher

Die Satzung zum Wirtschaftsplan 2024 sowie der Wirtschaftsplan 2024 liegen zur Einsichtnahme vom 14.02. bis 16.02.2024 und 19.02. bis 22.02.2024, Mo. - Do. von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.30 bis 13.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen -Betriebsführerin des WKA- öffentlich aus.

57537 Wissen, den 26.01.2024

Stadtwerke Wissen GmbH Betriebsführerin des WKA

Dirk Baier, Geschäftsführer