Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Betzdorf-Kirchen-Daaden
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2025 aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 19 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 30.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 19.01.2026, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf — 3.292.000,00 EUR
in den Aufwendungen auf — 3.292.000,00 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf — 5.878.000,00 EUR
in den Ausgaben auf — 5.878.000,00 EUR
festgesetzt.
Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben — 2.000.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 1.785.058,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 1.989.119,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 1.686.575,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 104.248,00 EUR
Baukostenzuschuss 2026 — 5.565.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 761.660,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 908.251,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 674.005,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 319.084,00 EUR
Betriebsumlage 2026 — 2.663.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 45.800,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 42.800,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 30.100,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 22.400,00 EUR
Landkreis Altenkirchen — 11.900,00 EUR
Umlage Abwasserabgabe 2026 — 153.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 77.100,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 100.500,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 93.200,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 42.200,00 EUR
Tilgungsraten Förderdarlehen 2026 — 313.000,00 EUR
Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:
Beschäftigte — 61,20 EUR
Auszubildende — 19,60 EUR
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.02.2026 bis 24.02.2026 in den Diensträumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich aus.
Betzdorf, 28.01.2026
Der Verbandsvorsteher