Titel Logo
Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abwasserzweckverband Betzdorf-Kirchen-Daaden

Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Betzdorf-Kirchen-Daaden

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2025 aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 19 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 30.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 19.01.2026, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf  —  3.292.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf  —  3.292.000,00 EUR

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf  —  5.878.000,00 EUR

in den Ausgaben auf  —  5.878.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben  —  2.000.000,00 EUR

§ 3 Investitionsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  —  1.785.058,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen — 1.989.119,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  — 1.686.575,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  —  104.248,00 EUR

Baukostenzuschuss 2026  — 5.565.000,00 EUR

§ 4 Betriebsumlage

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  — 761.660,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen  —  908.251,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  —  674.005,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  — 319.084,00 EUR

Betriebsumlage 2026 —  2.663.000,00 EUR

§ 5 Umlage für die Abwasserabgabe

Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  —  45.800,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen  — 42.800,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  — 30.100,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  —  22.400,00 EUR

Landkreis Altenkirchen  —  11.900,00 EUR

Umlage Abwasserabgabe 2026  —  153.000,00 EUR

§ 6 Tilgungsraten Förderdarlehen

Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Betzdorf)  —  77.100,00 EUR

Verbandsgemeinde Kirchen  — 100.500,00 EUR

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf  — 93.200,00 EUR

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

(Entsorgungsgebiet Gebhardshain)  —  42.200,00 EUR

Tilgungsraten Förderdarlehen 2026  —  313.000,00 EUR

§ 7 Stundensatz

Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:

Beschäftigte  —  61,20 EUR

Auszubildende  —  19,60 EUR

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.02.2026 bis 24.02.2026 in den Diensträumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich aus.

Betzdorf, 28.01.2026

Der Verbandsvorsteher

Joachim Brenner, Bürgermeister