Gemäß § 22 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 12 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Entwurf der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Nauberg“ im Landkreis Altenkirchen und Westerwald wird auf die Dauer eines Monats, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 211, öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 01. März 2024 bis einschließlich 02. April 2024. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt sein können, haben die Möglichkeit bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Anregungen und Einwendungen bei der Naturschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch vorzubringen. Die Unterlagen können auch während den allgemeinen Dienstzeiten bei der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde eingesehen werden. Der Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung und die dazugehörigen Karten werden zusätzlich im Internet unter https://s.rlp.de/dnN7B bekannt gemacht.