Wir möchten nochmal daran erinnern, dass es gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Betzdorf nicht gestattet ist, Grabschmuck (Blumen, Grablichter, Vasen, Gestecke etc.) auf den Grabfeldern für Wiesengrabstätten abzulegen.
Damit eine optimale Pflege der Wiesengrabfelder erfolgen kann, ist es zwingend erforderlich, dass die Wiesengrabflächen ab dem 15. März 2023 wieder andauernd für die laufenden Mäharbeiten, abgeräumt bleiben.
Die Beauftragten der Friedhofsverwaltung haben das Recht bei Nichtbeachtung alle nicht statthaften Trauerbeigaben unverzüglich zu entfernen und entschädigungslos zu entsorgen.
Wir bitten den Grabschmuck auf die entsprechenden Abstellmöglichkeiten am Rande des Grabfeldes zu platzieren.
Wir danken für Ihr Verständnis