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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 9/2024
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Forstamt Altenkirchen

Forstbehördliche Stellungnahme gem. § 31 (7) Landesjagdgesetz

In den Monaten März und April 2024 führen Mitarbeiter des Forstamtes die Außenaufnahmen zur Erstellung der forstbehördlichen Stellungnahmen gem. § 31 (7) des Landesjagdgesetzes durch. Hierzu wird insbesondere der durch Rehwild im Winter entstandene Verbiss an jungen Waldbäumen in einem vorgegebenen Raster erfasst, um später jagdbezirksweise ausgewertet zu werden.

Verpachtenden, Waldbesitzenden sowie Pachtenden bieten wir an, die Ergebnisse der Aufnahmen vor Ort darzustellen. Hierzu ist unter Angabe des vollständigen Namens, der Funktion und Nennung des jeweiligen Jagdbezirkes bis spätestens 12. April 2024 eine Anmeldung an jagd.altenkirchen@wald-rlp.de erforderlich. Die Ortsbesichtigungen finden am Donnerstag, 25.04.2024 und Freitag, 26.04.2024 statt. Angemeldete Personen werden per E-Mail über den Treffpunkt und die Uhrzeit informiert.

Die folgenden Jagdbezirke werden durch das Forstamt begutachtet:

Jagdbezirk

130-132

Nauroth

096-132

Sassenroth-Grünebach

230-132

Steinebach-Dickendorf

Für das Forstamt Altenkirchen
Michael Weber, Forstamtsleiter