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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 10/2026
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für das Jahr 2026 vom 24.02.2026

Der Verbandsgemeinderat hat am 11.12.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 500.000 Euro.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf —  0 Euro.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  0 Euro.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a) Verbandsgemeindewerke Daaden (für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ohne die Stadt Herdorf)

b) Verbandsgemeindewerke Herdorf (für den Bereich der Stadt Herdorf)

§ 6

Steuersätze

- entfällt -

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Gebühren- und Beitragssätze für die Benutzung und die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtung werden für das Jahr 2026 gemäß § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 20. Juni 1995 in Verbindung mit den Entgeltsatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:

a) Für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ohne die Stadt Herdorf

b) Für den Bereich der Stadt Herdorf

§ 8

Umlagen

1. Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 18 v. H. der jeweiligen Steuerkraftmesszahl und der Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) festgesetzt. Die im Vorbericht dargestellte Berechnung der Verbandsgemeindeumlage ist Bestandteil dieser Satzung.

Die Umlage ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

2. Sonderumlage Grundschulen

Gemäß § 32 Abs. 2 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von der Stadt Daaden und den Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg und Schutzbach eine Grundschulumlage.

Berechnungsgrundlage ist der Finanzmittelbedarf für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Maßstab die Summe aus der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage). Die im Vorbericht dargestellte Berechnung der Grundschulumlage ist Bestandteil dieser Satzung.

Die Umlage ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

36.643.303,38 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

38.411.445,38 Euro

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

36.527.857,38 Euro

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Daaden, 24.02.2026
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
gez. Helmut Stühn
Bürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.12.2025 vorgelegt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 in der Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 11.02.2026 erteilt.

3.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 09.03.2026 bis Freitag, 20.03.2026 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Daaden, 24.02.2026
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
gez. Helmut Stühn
Bürgermeister