Der Verbandsgemeinderat hat am 11.12.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden: | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.865.617 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.749.205 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | -1.883.588 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -1.245.132 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.461.780 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.990.650 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.528.870 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 4.774.002 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro. |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 500.000 Euro.
| Bezeichnung der Maßnahme | Buchungsstelle | Betrag |
| Anschaffung „LF 10“ LZ Niederdrb./ Schutzb. | 1261205-07120000-162-3 | 500.000 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 0 Euro.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
a) Verbandsgemeindewerke Daaden (für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ohne die Stadt Herdorf)
| Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Wasserversorgung | 1.474.000 Euro |
| darin enthalten: zinslose Förderdarlehen | 0 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Abwasserbeseitigung | 2.785.000 Euro |
| darin enthalten: zinslose Förderdarlehen | 0 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Bauhof | 0 Euro |
| Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Wasserversorgung | 1.000.000 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Abwasserbeseitigung | 1.500.000 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Bauhof | 250.000 Euro |
| Verpflichtungsermächtigungen | |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Wasserversorgung | 0 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Abwasserbeseitigung | 0 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Daaden - Bauhof | 0 Euro |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 0 Euro |
b) Verbandsgemeindewerke Herdorf (für den Bereich der Stadt Herdorf)
| Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Wasserversorgung | 694.000 Euro |
| darin enthalten: zinslose Förderdarlehen | 0 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Abwasserbeseitigung | 1.242.000 Euro |
| darin enthalten: zinslose Förderdarlehen | 0 Euro |
| Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Wasserversorgung | 500.000 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Abwasserbeseitigung | 1.500.000 Euro |
| Verpflichtungsermächtigungen | |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Wasserversorgung | 0 Euro |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Herdorf - Abwasserbeseitigung | 0 Euro |
- entfällt -
Die Gebühren- und Beitragssätze für die Benutzung und die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtung werden für das Jahr 2026 gemäß § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 20. Juni 1995 in Verbindung mit den Entgeltsatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:
a) Für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ohne die Stadt Herdorf
| 1. | Wasserversorgung | |
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| Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 56,81 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 12 und 43,19 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung erhoben. | |
| 1.1. | Benutzungsgebühr gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter Wasserverbrauch | 1,40 Euro |
| 1.2. | Wiederkehrender Beitrag gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,15 Euro |
| 1.3 | Einmalbeitrag für die Wasserversorgung gemäß §§ 2 – 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse Der wiederkehrende Beitrag, der Einmalbeitrag und die Benutzungsgebühr unterliegen der Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe wird gemäß § 7 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 der Entgeltsatzung Wasserversorgung auf die Abgabenschuldner umgelegt.Die Bruttoendpreise gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 18. Oktober 2002 betragen unter Berücksichtigung des z. Z. geltenden Mehrwertsteuersatzes von 7 v. H.: | 0,46 Euro |
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| Gebührensatz je Kubikmeter Wasserverbrauch | 1,498 Euro |
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| Beitragssatz wiederkehrender Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,1605 Euro |
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| Beitragssatz Einmalbeitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,4922 Euro |
| 2. | Abwasserbeseitigung | |
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| Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden 42,28 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 13 und 57,72 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung erhoben. | |
| 2.1. | Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter gewichtetes Schmutzwasser | 2,35 Euro |
| 2.2. | Wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,11 Euro |
| 2.3. | Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche | 0,62 Euro |
| 2.4. | a) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen gemäß § 22 Abs. 1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge | 90,00 Euro |
| b) | Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben gemäß § 22 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge | 90,00 Euro |
| 2.5. | Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 1,18 Euro |
| 2.6. | Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche | 3,89 Euro |
| 3. | Vorausleistungen | |
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| Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erhebt für das Jahr 2026 gemäß den §§ 14 und 20 der Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie den §§ 15 und 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vorausleistungen auf die Benutzungsgebühr nach dem Wasserverbrauch und dem wiederkehrenden Beitrag, die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser, dem wiederkehrenden Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung und dem wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe des voraussichtlichen Jahresbetrages für das Jahr 2026.Die Vorausleistungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 mit je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages fällig. | |
| 4. | Nachrichtlich | |
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| Von der Stadt Daaden und den Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg, Schutzbach und Weitefeld wird in 2026 gemäß § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes ein laufender Kostenanteil für die Entwässerung der Gemeindestraßen einschließlich Gehwege und der Nebenanlagen an klassifizierten Straßen je Quadratmeter Entwässerungsfläche erhoben. | 0,90 Euro |
b) Für den Bereich der Stadt Herdorf
| 1. | Wasserversorgung | |
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| Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 56,19 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 12 und 43,81 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung erhoben. | |
| 1.1. | Benutzungsgebühr gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter Wasserverbrauch | 1,30 Euro |
| 1.2. | Wiederkehrender Beitrag gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,17 Euro |
| 1.3 | Einmalbeitrag für die Wasserversorgung gemäß §§ 2 – 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,46 Euro |
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| Der wiederkehrende Beitrag, der Einmalbeitrag und die Benutzungsgebühr unterliegen der Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe wird gemäß § 7 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 der Entgeltsatzung Wasserversorgung auf die Abgabenschuldner umgelegt.Die Bruttoendpreise gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 18. Oktober 2002 betragen unter Berücksichtigung des z. Z. geltenden Mehrwertsteuersatzes von 7 v. H.: | |
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| Gebührensatz je Kubikmeter Wasserverbrauch | 1,391 Euro |
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| Beitragssatz wiederkehrender Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,1819 Euro |
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| Beitragssatz Einmalbeitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,4922 Euro |
| 2. | Abwasserbeseitigung | |
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| Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden 32,95 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 13 und 67,05 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung erhoben. | |
| 2.1. | Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter gewichteter Schmutzwassermenge | 3,20 Euro |
| 2.2. | Wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 0,11 Euro |
| 2.3. | Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche | 0,59 Euro |
| 2.4. | a) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen gemäß § 22 Abs. 1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge | 90,00 Euro |
| b) | Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben gemäß § 22 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge | 90,00 Euro |
| 2.5. | Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 1,18 Euro |
| 2.6. | Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung: Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche | 3,89 Euro |
| 3. | Vorausleistungen | |
|
| Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erhebt für das Jahr 2026 gemäß den §§ 14 und 20 der Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie den §§ 15 und 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vorausleistungen auf die Benutzungsgebühr nach dem Wasserverbrauch und dem wiederkehrenden Beitrag, die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser, dem wiederkehrenden Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung und dem wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe des voraussichtlichen Jahresbetrages für das Jahr 2026.Die Vorausleistungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 mit je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages fällig. | |
| 4. | Nachrichtlich | |
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| Von der Stadt Herdorf wird in 2026 gemäß § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes ein laufender Kostenanteil für die Entwässerung der Gemeindestraßen einschließlich Gehwege und der Nebenanlagen an klassifizierten Straßen je Quadratmeter Entwässerungsfläche erhoben. | 0,46 Euro |
1. Verbandsgemeindeumlage
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird auf 18 v. H. der jeweiligen Steuerkraftmesszahl und der Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) festgesetzt. Die im Vorbericht dargestellte Berechnung der Verbandsgemeindeumlage ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Umlage ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.
2. Sonderumlage Grundschulen
Gemäß § 32 Abs. 2 Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von der Stadt Daaden und den Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg und Schutzbach eine Grundschulumlage.
Berechnungsgrundlage ist der Finanzmittelbedarf für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Maßstab die Summe aus der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage). Die im Vorbericht dargestellte Berechnung der Grundschulumlage ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Umlage ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 36.643.303,38 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 38.411.445,38 Euro |
| Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 36.527.857,38 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.
Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
- entfällt -
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Hinweis:
| 1. | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.12.2025 vorgelegt worden. |
|
| Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 in der Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 11.02.2026 erteilt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 09.03.2026 bis Freitag, 20.03.2026 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus. |
| 4. | Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. |