Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15.03.2025 die erste Rate für die Grundsteuer fällig ist.
Gleichzeitig möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die fälligen Beträge bis zum Fälligkeitstag, bzw. am nächsten Bankarbeitstag, sofern der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, bei uns eingegangen sein müssen.