Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Stadtrat zugeleitet.
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 19.03.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Herdorf haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 19.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, oder elektronisch an finanz@daaden-herdorf.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.