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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 12/2025
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf

Öffentliche Mahnung

(§ 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz)

Die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf macht darauf aufmerksam, dass am 15.03.2025 die Rate für die Grundsteuer fällig war.

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Zahlung in Rückstand sind, werden öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 26.03.2025 an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Nach diesem Datum werden die fällig gewesenen Abgaben zwangsweise eingezogen.

Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf
- als Vollstreckungsbehörde -