Der Ortsgemeinderat hat am 21.02.2024 auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Artikel I
Die §§ 2 bis 5, die §§ 7 und 8 sowie die §§ 10 bis 14 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Artikel II
Die nachfolgenden Paragrafen der Haushaltssatzung werden wie folgt geändert:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.764.534 € | 603.950 € | 3.368.484 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.878.449 € | 299.380 € | 3.177.829 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | -113.915 € | 304.570 € | 190.655 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 29.060 € | 106.140 € | 135.200 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 319.050 € | 0 | 319.050 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 410.930 € | 55.000 € | 465.930 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -91.880 € | -55.000 € | -146.880 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 62.820 € | -51.140 € | 11.680 € |
Die Realsteuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt neu festgesetzt:
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| von bisher v. H. | auf v. H. |
| Grundsteuer A | 320 | 345 |
| Grundsteuer B | 420 | 465 |
| Gewerbesteuer | 370 | 380 |
Die Sätze für die Hundesteuer werden wie folgt neu festgesetzt:
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| von bisher Euro | auf Euro |
| Erster Hund | 36,00 | 40,00 |
| Zweiter Hund | 54,00 | 60,00 |
| Weitere Hunde | 72,00 | 80,00 |
| Erster gefährlicher Hund | 350,00 | 400,00 |
| Zweiter gefährlicher Hund | 350,00 | 400,00 |
| Weitere gefährliche Hunde | 350,00 | 400,00 |
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 10.381.217,38 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 10.453.620,54 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 10.468.496,54 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 10.659.151,54 Euro
Hinweis:
| 1. | Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2. | Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2024 angezeigt worden. |
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| Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Fest-setzung in § 2 der Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 11.03.2024 erteilt. |
| 3. | Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, 02.04.2024 bis Freitag, 12.04.2024 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus. |
| 4. | Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis: |
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| Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn |
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| 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
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| 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
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| Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
| 5. | Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. |