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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 13/2026
Daaden
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Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Daaden Ortskern“ vom 23.03.2026

Die Stadt Daaden erlässt auf Grund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, i. V. m. § 24 GemO für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in den derzeit gültigen Fassungen in ihrer Sitzung am 18.03.2026 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Daaden Ortskern“:

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Daaden über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Daaden Ortskern“ vom 23.05.2016 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Daaden, den 23.03.2026
Walter Strunk, Stadtbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 (6) GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.