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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und § 13 Abs. 7 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) am 20.03.2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Änderungsbestimmungen

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf vom 17.09.2024 wird wie folgt geändert:

In § 9 Abs. 4 wird der Betrag „400,44 €“ ersetzt durch „530,44 €“ und der Betrag „200,21 €“ ersetzt durch „265,22 €“.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Daaden, 26.03.2025
(Stühn)
Bürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.