Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und § 13 Abs. 7 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) am 20.03.2025 die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf vom 17.09.2024 wird wie folgt geändert:
In § 9 Abs. 4 wird der Betrag „400,44 €“ ersetzt durch „530,44 €“ und der Betrag „200,21 €“ ersetzt durch „265,22 €“.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.