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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 14/2026
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf für den Bereich „Im weißen Stück“ der Ortsgemeinde Friedewald

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Im weißen Stück“ der Ortsgemeinde Friedewald beschlossen.

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für Landwirtschaft“. Um jedoch das Flächenkontingent für Wohnsiedlungsentwicklung aus dem Regionalen Raumordnungsplan nicht zu überschreiten, soll neben der Neudarstellung von Wohnbaufläche in unmittelbarer räumlicher Umgebung eine derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellte Fläche gleicher Größe in eine „Fläche für Landwirtschaft“ umgewandelt werden.

Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung grenzt als unmittelbare Verlängerung an die vorhandene Wohnbebauung „In der Borngasse“ und schließt sich an den nordöstlichen Rand der Ortslage Friedewald an. Das Plangebiet grenzt im Norden und im Osten an landwirtschaftliche Nutz- und Grünlandflächen.

Es sind die Grundstücke in der Gemarkung Friedewald, Flur 4, Flurstück-Nrn. 59 (tlw.), 60 und 133 (tlw.) betroffen.

Das Grundstück, welches derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellt und in „Fläche für Landwirtschaft“ umgewandelt werden soll, liegt in unmittelbarer räumlicher Umgebung hierzu und umfasst das Grundstück in der Gemarkung Friedewald, Flur 4, Flurstück-Nr. 42.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Die Planunterlagen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf (www.daaden-herdorf.de - Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren) von Montag, 06.04.2026 bis einschließlich Freitag, 08.05.2026 veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen in dieser Zeit durch eine öffentliche Auslegung bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen & Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von

Montag bis Mittwoch

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Donnerstag

08.00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht aus.

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können bis zum 08.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:

Die aufgeführten Stellungnahmen und Informationen werden zusammen mit den Planunterlagen veröffentlicht.

In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.

Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Hinweise:

a)

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen diese elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 S. 4 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB).

c)

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Daaden, 01.04.2026
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Helmut Stühn
Bürgermeister