Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und § 13 Abs. 7 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) am 16.03.2023 die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Änderungsbestimmungen
Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf vom 29.09.2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.05.2021, wird wie folgt geändert:
In § 9 wird folgender Absatz 5a neu eingefügt:
„(5a) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die als Ausbilder in Gemeinden tätig sind sowie ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die regelmäßig brandschutzpädagogische Vermittlungsarbeit in der Brandschutzerziehung und -aufklärung leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 16,17 Euro/Stunde.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2022 in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 (6) GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.