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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 15/2023
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf vom 11.04.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und § 13 Abs. 7 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) am 16.03.2023 die folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Änderungsbestimmungen

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf vom 29.09.2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.05.2021, wird wie folgt geändert:

In § 9 wird folgender Absatz 5a neu eingefügt:

„(5a) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die als Ausbilder in Gemeinden tätig sind sowie ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die regelmäßig brandschutzpädagogische Vermittlungsarbeit in der Brandschutzerziehung und -aufklärung leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 16,17 Euro/Stunde.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2022 in Kraft.

Daaden, 11.04.2023 — Stühn, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 (6) GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.