Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 15/2024
Daaden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis zur Straßenreinigungspflicht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus gegebenem Anlass möchte ich die Gelegenheit zum Hinweis auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Daaden wahrnehmen.

Das Ortsbild unserer schönen Stadt ist allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Daaden ein Anliegen. Wiederholt ist allerdings festzustellen, dass der Straßenreinigung - hierzu gehört u. a. die Reinigung der Straßenrinnen sowie das Entfernen von Pflanzenbewuchs - durch die Anlieger nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.

Nachstehend werden die Regelungen der Satzung auszugsweise bekanntgegeben:

Reinigungspflicht

Die Straßenreinigungspflicht, gilt für die Eigentümer oder Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie grenzen.

Reinigungspflichtige Fläche

Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie und Grundstücksgrenze liegt.

Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße.

Gegenstand der Reinigungspflicht

Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen

Straßen, Wege und Plätze.

Zu den öffentlichen Straßen gehören insbesondere

1.)

Gehwege (einschließlich der Durchlässe und Fußgängerstraßen)

2.)

Fahrbahnen

3.)

Radwege

4.)

Parkplätze

5.)

Straßenrinnen

6.)

Einflussöffnungen der Straßenkanäle und Seitengräben einschließlich der Durchlässe

7.)

Böschungen und Grabenüberbrückungen

8.)

Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes

Gehwege sind die für den Fußgängerverkehr entweder ausdrücklich oder ihrer Natur nach bestimmten Teile der Straße ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, zum Gehen geeignete Randstreifen, Bankette, Sommerwege).

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere

1.)

das Besprengen und Säubern der Straße

2.)

die Schneeräumung auf den Straßen

3.)

das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahn stellen bei Glätte

4.)

das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder Wasserabfluss störenden Gegenständen

Der vollständige Text der Satzung kann unter www.daaden-herdorf.de eingesehen werden.

Walter Strunk, Stadtbürgermeister