Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat mit Bescheid vom 17.03.2023 (Az. 60-29/FNP/3. Änderung) die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Waldkindergarten“, Stadt Daaden) nach § 6 Abs. 1 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. I 2023 Nr. 6), i.V.m. der Zuständigkeitsverordnung zum BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008, S. 22), genehmigt.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung der Art der Flächennutzung von „Fläche für Wald“ in die Art der Flächennutzung „Fläche für den Gemeinbedarf; Zweckbestimmung: Waldkindergarten“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB.
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Daaden. Im Norden und Osten grenzt das Änderungsgebiet an landwirtschaftliche Nutzflächen an. Im Westen schließt unmittelbar der Waldbestand „Im Hüllwald“ an das Plangebiet an.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung betrifft ausschließlich den nordöstlichen Bereich des Grundstückes in der Gemarkung Daaden, Flur 2, Flurstück-Nr. 2.
Der Planänderungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dick gestrichelt umrandet.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung Nr. 3 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Hinweise:
| 1. | Die Unterlagen zu dieser Flächennutzungsplanänderung (Inhaltsübersicht, Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz mit Bestandsplan zum Bebauungsplan „Waldkindergarten“, Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Vorprüfung zum Bebauungsplan, Faunistische Untersuchung mit Gesamterfassung Brutvögel zum Bebauungsplan, Nutzungskonzept sowie Konzeption Waldgruppe zum Bebauungsplan „Waldkindergarten“) können während der Dienststunden von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 108 (Fachbereich 3, Bauen und Umwelt), eingesehen werden. |
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| Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB). |
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| In Anwendung des § 6a Abs. 2 BauGB wird die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung ergänzend auf der Homepage der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf unter www.daaden-herdorf.de (Bürgerservice > Bauen und Umwelt > Flächennutzungsplan) eingestellt und darüber hinaus künftig auf dem zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz „GeoPortal.rlp“ zugänglich gemacht. |
| 2. | Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: |
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| a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
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| b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
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| c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
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| wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. |