Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15.05.2023 die vierteljährlichen Raten für die kommunalen Abgaben (Grundsteuer, Hundesteuer etc.) sowie die Wasser- und Kanalgebühren fällig sind.
Gleichzeitig möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die fälligen Beträge bis zum Fälligkeitstag, bzw. am nächsten Bankarbeitstag, sofern der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, bei uns eingegangen sein müssen.
Sofern Sie für die gemeindlichen Abgaben im Jahr 2023 keinen neuen Dauerbescheid erhalten haben, sind sie aufgrund des letzten Bescheides zu zahlen.