Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 19/2025
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Nächster Artikel: Fälligkeitshinweis
Passend zur Jahreszeit gibt das Ordnungsamt folgenden Hinweis:
Hinweis zum Betrieb von Rasenmähern, etc.
Es ist verboten Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor zu betreiben:
- an Sonn- und Feiertagen
- an Werktagen zwischen 13 bis 15 Uhr
- an Werktagen zwischen 20 bis 7 Uhr
Darüber hinaus gelten für das Betreiben von Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern zusätzliche Ruhezeiten:
- an Werktagen zwischen 7 und 9 Uhr
- an Werktagen zwischen 17 und 20 Uhr