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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 19/2025
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Passend zur Jahreszeit gibt das Ordnungsamt folgenden Hinweis:

Hinweis zum Betrieb von Rasenmähern, etc.

Es ist verboten Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor zu betreiben:

  • an Sonn- und Feiertagen
  • an Werktagen zwischen 13 bis 15 Uhr
  • an Werktagen zwischen 20 bis 7 Uhr

Darüber hinaus gelten für das Betreiben von Freischneidern, Grastrimmern/Graskantenschneidern, Laubbläsern und Laubsammlern zusätzliche Ruhezeiten:

  • an Werktagen zwischen 7 und 9 Uhr
  • an Werktagen zwischen 17 und 20 Uhr