Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchte ich gerne auf folgende Regelung unserer Friedhofsatzung hinweisen:
Für die Herrichtung und Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Verantwortliche (Inhaber der Grabzuweisung) zuständig.
Es ist daher nicht Aufgabe des Bauhofes, die Grabstätten herzurichten bzw. instand zu halten.
Ich bitte Sie höflichst um Beachtung dieser Regelungen, insbesondere beim Friedhof im Stadtteil Biersdorf.
Vielen Dank