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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
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Bekanntmachung der laufenden Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2024 für die Verbandsgemeindewerke Herdorf und die Verbandsgemeindewerke Daaden Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“

für die Verbandsgemeindewerke Herdorf und die Verbandsgemeindewerke Daaden Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 per Beschluss, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird, die laufenden Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2024 aufgrund der dem Wirtschaftsplan 2024 beigefügten und vom Werkausschuss beratenen Vorkalkulation für die Verbandsgemeindewerke Herdorf und die Verbandsgemeindewerke Daaden Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ wie folgt festgesetzt:

a) Für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ohne die Stadt Herdorf

1.

Wasserversorgung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 55,94 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 12 und 44,06 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung erhoben.

1.1.

Benutzungsgebühr gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter Wasserverbrauch

1.2.

Wiederkehrender Beitrag gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

1.3

Einmalbeitrag für die Wasserversorgung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

Der wiederkehrende Beitrag, der Einmalbeitrag und die Benutzungsgebühr unterliegen der Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe wird gemäß § 7 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 der Entgeltsatzung Wasserversorgung auf die Abgabenschuldner umgelegt.Die Bruttoendpreise gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 18. Oktober 2002 betragen unter Berücksichtigung des z. Z. geltenden Mehrwertsteuersatzes von 7 v. H.:

Gebührensatz je Kubikmeter Wasserverbrauch

Beitragssatz wiederkehrender Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

Beitragssatz Einmalbeitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.

Abwasserbeseitigung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden 36,28 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 13 und 63,72 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung erhoben.

2.1.

Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter gewichtetes Schmutzwasser

2.2.

Wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.3.

Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

2.4.

a) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen gemäß § 22 Abs. 1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

b) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben gemäß § 22 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

2.5.

Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.6.

Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

3.

Vorausleistungen

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erhebt für das Jahr 2024 gemäß den §§ 14 und 20 der Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie den §§ 15 und 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vorausleistungen auf die Benutzungsgebühr nach dem Wasserverbrauch und dem wiederkehrenden Beitrag, die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser, dem wiederkehrenden Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung und dem wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe des voraussichtlichen Jahresbetrages für das Jahr 2024.

Die Vorausleistungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 mit je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages fällig.

4.

Nachrichtlich

Von der Stadt Daaden und den Ortsgemeinden Derschen, Emmerzhausen, Friedewald, Mauden, Niederdreisbach, Nisterberg, Schutzbach und Weitefeld wird in 2024 gemäß § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes ein laufender Kostenanteil für die Entwässerung der Gemeindestraßen einschließlich Gehwege und der Nebenanlagen an klassifizierten Straßen je Quadratmeter Entwässerungsfläche erhoben.

b) Für den Bereich der Stadt Herdorf

1.

Wasserversorgung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 55,04 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 12 und 44,96 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung erhoben.

1.1.

Benutzungsgebühr gemäß § 16 der Entgeltsatzung Wasserversorgung:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter Wasserverbrauch

1.2.

Wiederkehrender Beitrag gemäß § 12 der Entgeltsatzung Wasserversorgung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

1.3

Einmalbeitrag für die Wasserversorgung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Wasserversorgung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

Der wiederkehrende Beitrag, der Einmalbeitrag und die Benutzungsgebühr unterliegen der Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe wird gemäß § 7 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 der Entgeltsatzung Wasserversorgung auf die Abgabenschuldner umgelegt.

Die Bruttoendpreise gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 18. Oktober 2002 betragen unter Berücksichtigung des z. Z. geltenden Mehrwertsteuersatzes von 7 v. H.:

Gebührensatz je Kubikmeter Wasserverbrauch

Beitragssatz wiederkehrender Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

Beitragssatz Einmalbeitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.

Abwasserbeseitigung

Von den entgeltfähigen Kosten gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung werden 22,05 % über den wiederkehrenden Beitrag gemäß § 13 und 77,98 % über die Benutzungsgebühren gemäß § 17 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung erhoben.

2.1.

Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter gewichteter Schmutzwassermenge

2.2.

Wiederkehrender Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß § 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.3.

Wiederkehrender Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche

2.4.

a) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen gemäß § 22 Abs. 1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

b) Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben gemäß § 22 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Gebührensatz beträgt je Kubikmeter abgefahrener und beseitigter Menge

2.5.

Einmalbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

2.6.

Einmalbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung gemäß §§ 2 - 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz beträgt je Quadratmeter der mit einer Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

3.

Vorausleistungen

Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erhebt für das Jahr 2024 gemäß den §§ 14 und 20 der Entgeltsatzung Wasserversorgung sowie den §§ 15 und 24 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Vorausleistungen auf die Benutzungsgebühr nach dem Wasserverbrauch und dem wiederkehrenden Beitrag, die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser, dem wiederkehrenden Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung und dem wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe des voraussichtlichen Jahresbetrages für das Jahr 2024.Die Vorausleistungen sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 mit je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages fällig.

4.

Nachrichtlich

Von der Stadt Herdorf wird in 2024 gemäß § 12 Abs. 10 des Landesstraßengesetzes ein laufender Kostenanteil für die Entwässerung der Gemeindestraßen einschließlich Gehwege und der Nebenanlagen an klassifizierten Straßen je Quadratmeter Entwässerungsfläche erhoben.

Daaden, 08.01.2024
Stühn, Bürgermeister