hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Daaden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, den Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Jungental“ zu modifizieren und auf dieser Grundlage eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist erforderlich, da die Planunterlagen nach der ersten Offenlage, die im Zeitraum vom 06.03.2023 bis einschließlich 05.04.2023 durchgeführt wurde, geändert wurden.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Bestandsbebauung „Jungental“ und „Am Hahnenkopf“ städtebaulich geordnet und das Plangebiet insgesamt einer bestandsangepassten Nachverdichtung zugeführt werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der „Denkmalstraße“ und schließt im Westen an die bereits vorhandene Bebauung „Jungental 2 und 4“ an. Im Norden bilden die rückwärtigen Grundstücksflächen der Bebauung „Denkmalstraße 11 bis 19“ den Abschluss des Geltungsbereiches. Östlich des Plangebietes schließt sich unmittelbar der Friedhof der Gemarkung Daaden an.
Es sind sämtliche Grundstücke in den Fluren 21 und 23 der Gemarkung Daaden betroffen, die im beigefügten Übersichtsplan dickgestrichelt umrandet sind.
Veröffentlichung der Planunterlagen:
Die Planunterlagen (Satzung nebst Übersichtsplan, Planzeichnung (Stand: 01/2024), Textliche Festsetzungen (Stand: 01/2024), Begründung (Stand: 01/2024), Umweltbericht mit Bestandserfassung (Stand: 02/2023), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: 12/2019), Faunistische und Floristische Erhebungen und Natura 2000-Vorprüfung (Stand: 12/2019), Vorplanung Verkehrsanlagen (Stand: 01/2024), Verkehrsuntersuchung (Stand: 12/2023)) werden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, 15.01.2024 bis Mittwoch, 14.02.2024 (einschließlich), im Internet unter www.daaden-herdorf.de (Bürgerservice > Bauen & Umwelt > Bebauungspläne > Bebauungspläne im Verfahren) veröffentlicht.
Darüber hinaus werden die Planunterlagen durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106, von
| Montag - Mittwoch | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr, |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr, |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, |
zu jedermanns Einsicht zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Diesbezüglich können Sie sich gerne an den Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, wenden (Tel.: 02743-929 131).
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 S. 1 BauGB).
In Anwendung des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichen Unterlagen ebenso über das zentrale Internetportal des Landes „GeoPortal.rlp“ zugänglich.
Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Hinweise:
| a) | Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungsnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden. |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG RLP. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.
| b) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt/Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB). |
| c) | Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). |
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan ohne Durchführung einer weitergehenden Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.