Bekanntgabe des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem § 80 Abs. 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung v. 16.11.2004 (GV. NRW S. 666) - zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490)
während der Dauer des Beratungsverfahrens zur Einsichtnahme in den nachstehend aufgeführten Rathäusern der Verbandsgemeinden öffentlich aus:
| a) | Gemeinde Burbach, Eicher Weg 13, 57299 Burbach-Neunkirchen |
| b) | Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, Bahnhofstr. 4, 57567 Daaden |
| c) | Gemeinde Neunkirchen, Bahnhofstr. 3, 57290 Neunkirchen |
| d) | Gemeinde Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf |
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige des Verbandsgebietes bis einschließlich 29.01.2024 Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben beim Abwasserverband Hellertal, Bahnhofstr. 3, 57290 Neunkirchen.
Über Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Hellertal in öffentlicher Sitzung.