| I. | Planänderungsbeschluss |
| II. | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 12.01.2026 bis einschließlich Freitag, 13.02.2026 |
I. Planänderungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die Durchführung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Im weißen Stück“ der Ortsgemeinde Friedewald beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im weißen Stück“ der Ortsgemeinde Friedewald.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird dieser Planänderungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Inhalt der Planung
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ statt einer derzeit ausgewiesenen „Fläche für Landwirtschaft“. Um jedoch das Flächenkontingent für Wohnsiedlungsentwicklung aus dem Regionalen Raumordnungsplan nicht zu überschreiten, soll neben der Neudarstellung von Wohnbaufläche in unmittelbarer räumlicher Umgebung eine derzeit als „Wohnbaufläche“ dargestellte Fläche gleicher Größe in eine „Fläche für Landwirtschaft“ umgewandelt werden.
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Es sind die Grundstücke in der Gemarkung Friedewald, Flur 4, Nr. 59 (tlw.) u. Nr. 60 (Gebiet des Bebauungsplanes) und die Fläche in Flur 4, Nr. 42 betroffen (siehe beigefügter Übersichtsplan).
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift werden die Planunterlagen (Übersichtsplan, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf (www.daaden-herdorf.de - Bürgerservice - Bauen & Umwelt - Flächennutzungsplan - Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren) für den Zeitraum Montag, 12.01.2026 bis einschließlich Freitag, 13.02.2026 veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen in dieser Zeit durch eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer 106), von
Montag - Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr,
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht aus.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit können bis zum 13.02.2026 schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf abgegeben werden.
Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Sollte die Erörterung zu einer Änderung der Planung führen, so findet gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 BauGB keine erneute Anhörung statt. In diesem Fall schließt sich das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB an.