Unterschutzstellung der „Alten Eiche – In der Holl“ in Mauden als Naturdenkmal gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNatSchG)
Es ist beabsichtigt, die „Alte Eiche in der Holl“ in 57520 Mauden auf dem Grundstück Gemarkung Mauden, Flur1, Flurstück 143/1 als Naturdenkmal nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) in der aktuellen Fassung sowie § 13 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNatSchG) vom 06.10.2015 (GVBl. 2015, S. 283) in der aktuellen Fassung auszuweisen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazugehörende Karte können gemäß § 12 LNatSchG in der Zeit von
Montag, 25.05.2026 bis einschließlich Donnerstag, 25.06.2026
bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Raum E03, Hochstraße 28, 57610 Altenkirchen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Zimmer106, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Die Unterlagen können ab dem 25.05.2026 auch unter der Internetadresse
https://www.kreis-altenkirchen.de/INTERNET/Bürgerservice/Öffentliche-Auslegung des Landkreises Altenkirchen sowie unter der Internetadresse https://www.daaden-herdorf.de/buergerservice/bauen-umwelt/umwelt-klimaschutz/ der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder, dessen Belange durch die Unterschutzstellung berührt sein könnten, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Anregungen und Einwendungen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, Hochstraße 28, 57610 Altenkirchen (E-Mail: post@kreis-ak.de) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (E-Mail: lilly.demmer@daaden-herdorf.de) schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorbringen kann.