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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 21/2023
Daaden
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Bericht zur Sitzung des Stadtrates Daaden vom 17. Mai 2023

Unter Vorsitz von Stadtbürgermeister Walter Strunk fand am 17. Mai 2023 im Bürgerhaus Daaden eine Sitzung des Stadtrates Daaden statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnerte Stadtbürgermeister Walter Strunk an das am 08.05.2023 stattgefundene Starkregenereignis, welche in dieser nicht abzusehenden Art und Weise die Stadt Daaden und umliegende Ortsgemeinden getroffen hat. Sowohl privaten Grundstückseigentümern sowie Firmen sind von diesem Unglück getroffen; die Schäden liegen im Millionenbereich. Die Nachbarschaftshilfe hat in dieser Notlage vorbildlich funktioniert. Im Bürgerhaus wurde eine Notunterkunft für Personen, welche aus ihren Häusern evakuiert werden mussten, eingerichtet. Ein Lob und Dankeschön gilt auch den Ersthelfern von Feuerwehr, DRK und THW, welche in dieser Situation hochprofessionell gehandelt haben. Stadtbürgermeister Strunk weist darauf hin, dass auf die Umsetzung eines Hochwasser- und Starkregenereignisse auf Ebene der Verbandsgemeinde gedrängt werden soll. Eine Gewähr zur vollständigen Verhinderung wäre bei derartigen Naturereignissen allerdings nicht möglich.

Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Die Stadt hat folgende Zuwendungen erhalten:

Zuwendungsgeber:

Katrin Dorte Mehlich (Kabarett „Daubs Melanie“), Altenhof 41, Siegen

Eingangsdatum:

18.04.2023

Umfang der Zuwendung:

€ 300,00 / Geldspende

Verwendungszweck:

Waldkindergarten der Stadt Daaden

Zuwendungsgeber:

Gisela Scheel, Kronenburger Weg 10, 57567 Daaden

Eingangsdatum:

14.04.2023

Umfang der Zuwendung:

€ 260,00 / Sachspende

Verwendungszweck:

Kommunale KITA Daaden

Zuwendungsgeber:

Dieter Jung, Ströther Weg 49, Daaden f. Verschiedene Besucher Heimatmuseum

Eingangsdatum:

08.05.2023

Umfang der Zuwendung:

€ 130,00 / Geldspende

Verwendungszweck:

Heimatmuseum Daaden

Der Kommunalaufsicht wird die Entgegennahme der Zuwendungen angezeigt.

Der Stadtrat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendungen.

Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen; Wahl für Vorschlagsliste

Die Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 sind in diesem Jahr neu zu wählen. Im Amtsgerichtsbezirk Betzdorf tritt dazu ein Ausschuss zusammen, dem unter anderem sieben vom Kreistag zu wählende Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer angehören.

Die Ortsgemeinden und Städte stellen die Vorschlagslisten für Schöffen bis spätestens 30.06.2023 auf. Die Stadt Daaden hat mindestens sechs Person vorzuschlagen.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrats erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl (§ 36 Abs. 1 Satz 2). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Rats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 2 GemO) sowie dass der Ortsgemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder kurz über die Voraussetzungen der Wählbarkeit und die Voraussetzungen, unter denen die Wahl abgelehnt werden kann.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2024 am Stadtrat empfohlen, die nachfolgend aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste zu wählen:

Frau Michaela Klaas

Frau Ingrid Stein

Herrn Timo Lindinger

Herrn Michael Sinemus

Herrn Thomas Reusch

Herrn Jörg Lichtenthäler

Der Stadtrat wählte einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen.

Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

Die Kindertagesstätte „Sonnenstrahl“ im Stadtteil wird zum Schutz der Kinder und Beschäftigten ihre Räumlichkeiten verlassen und vorübergehend der Grundschule Biersdorf bzw. Bürgersaal Biersdorf untergebracht. Der Umzug findet ab Freitag, den 19.05.2023 statt.

Am 17.05.2023 fand eine Besichtigung durch Vertreter des Landes- und Kreisjugendamtes statt. Als nächster Schritt werden die notwendigen Testate zusammengestellt werden; dies ist im Laufe der nächsten Woche vorgesehen. Mit der Genehmigung ist im Anschluss zu rechnen.

Vorübergehend ist die Einrichtung einer Notgruppe in der KITA „Alte Bahnhofsschule“ vorgesehen.

Ein Dankeschön gilt der Evangelischen Kirchengemeinde - insbesondere Frau Pfarrerin Galla - welche sich mit viel Engagement und guter Zusammenarbeit eingebracht hat.

Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Stadtrat mit mehreren Bau- und Grundstücksangelegenheiten.