Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates Derschen hatte der Ortsbürgermeister Volker Wisser den Rat für Montag, den 08.05.2023 in das Dorfgemeinschaftshaus Derschen eingeladen. Nach den Formalien zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Rat mit folgenden Angelegenheiten:
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Es lagen keine Zuwendungen vor, über deren Annahme zu entscheiden war.
Wahl, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der/des Ersten Beigeordneten
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Abs. 3 GemO.
Nach dem Rücktritt des Ersten Beigeordneten Ulrich Jungheim ist ein neuer Beigeordneter/eine neue Beigeordnete zu wählen.
Die Beigeordneten werden gemäß § 40 Abs. 5 GemO durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Für die Wahl des Ersten Beigeordneten wurde Herr Tobias Glatzel vorgeschlagen.
a) Wahl
Erster Wahlgang
Den Ratsmitgliedern wurde je ein für die Abstimmung bereitgehaltener Stimmzettel ausgehändigt. Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.
Der Vorsitzende stellt fest, dass bei der Abstimmung
9 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich
9 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.
Die abgegebenen Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt hatten. Der Vorsitzende las den Inhalt jedes Stimmzettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte die auf die für die Wahl Benannten entfallenen Stimmen.
Eine Ungültigkeitserklärung von Stimmzetteln erfolgte nicht.
Ergebnis der Abstimmung:
| Zahl der abgegebenen Stimmen: | 9 Stimmen |
| Zahl der für ungültig erklärten Stimmen: | 0 Stimmen |
| Zahl der Stimmenthaltungen: | 1 Stimmen |
| somit zu wertende und gültige Stimmen: | 8 Stimmen |
| von den gültigen Stimmen lauten mit | |
| Ja | 7 Stimmen |
| Nein | 1 Stimmen |
Wahlergebnis:
Der Vorsitzende stellte das Wahlergebnis fest und gab bekannt, dass Herr Tobias Glatzel zum Beigeordneten gewählt worden ist.
Die Wahlunterlagen wurden in einem Briefumschlag verschlossen und der Niederschrift beigefügt.
b) Aushändigung der Ernennungsurkunde
Der zum Beigeordneten gewählte Herr Tobias Glatzel wurde durch den Ortsbürgermeister nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Derschen ernannt.
c) Vereidigung und Amtseinführung
Danach vereidigte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten. Herr Tobias Glatzel wiederholte dabei unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den Ersten Beigeordneten in sein Amt ein.
Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 - 2026
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 18.04.2023 die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ausführlich beraten.
Der Ausschuss hatte dem Ortsgemeinderat die Annahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der beratenen Fassung empfohlen.
Sachbearbeiter Markus Utsch stellte dem Rat die wesentlichen Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen des nächsten Doppelhaushaltes 2023/2024 und der Folgejahre vor. Anschließend teilte er dem Rat noch einige Eckdaten zu der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit.
Anschließend erkundigte sich Ratsmitglied Joel Wisser, wie die entstandenen Schäden, die durch das Hochwasser an der Infrastruktur im Ortsbereich entstanden sind, gezahlt werden können, da hierzu kein spezieller Ansatz besteht. Sachbearbeiter Markus Utsch teilte mit, dass für Ausbesserungen der Straßen bzw. der Infrastruktur jedes Jahr standardmäßig ein entsprechender Ansatz eingestellt wird.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung und beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Derschen für die Jahre 2023 und 2024
vom _____________
Der Ortsgemeinderat hat am _____________ auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2023 | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.794.490 € | 1.770.890 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.834.759 € | 1.805.374 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf | -40.269 € | -34,484 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 8.991 € | 40.456 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 473.230 € | 158.230 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 958.570 € | 509.970 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -485.340 € | -356.240 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 476.349 € | 315.784 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 287.580 € |
| zusammen auf | 0 € | 287.580 € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für
| 2023 | 2024 |
| 0 € | 0 € |
- entfällt -
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 350 v. H.
Grundsteuer B — 465 v. H.
Gewerbesteuer — 400 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden
für den ersten Hund — 60,00 €
für den zweiten Hund — 65,00 €
für jeden weiteren Hund — 97,00 €
für den ersten gefährlichen Hund — 400,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund — 450,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 550,00 €
a) Für den Besuch der kommunalen Kindertagesstätten werden Elternbeiträge von den Eltern oder den sonstigen Erziehungsberechtigten der aufgenommenen Kinder gemäß den Bestimmungen des § 90 Abs.1, 3 und 4 SGB VIII und des § 26 Kindertagesstättengesetzes erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach den jeweiligen Festsetzungen des Jugendamtes des Landkreises Altenkirchen. Der monatliche Elternbeitrag ist jeweils zum 15. des Monats an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu zahlen.
Der Elternbeitrag ist ab dem Zeitpunkt der Aufnahme für jeden Monat in voller Höhe zu zahlen, selbst wenn das Kind nicht an jedem Öffnungstag die Kindertagesstätte besucht. Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien und grundsätzlich auch bei sonstigen Zeiten der Schließung der Kindertagesstätte zu zahlen, solange das Kind angemeldet ist.
b) Im Übrigen sind die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.
- entfällt -
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 — 4.943.975,62 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 4.854.725,62 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 4.814.456,62 Euro
Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 — 4.779.972,62 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 Euro überschritten sind.
- entfällt -
- entfällt -
Einwohnerfragen
Ein anwesender Einwohner teilte dem Rat mit, dass sein Grundstück im Bereich Wehrhölzchen überflutet wurde. Er ist der Auffassung, dass die Gefahr einer Überflutung durch einen Entwässerungsgraben oberhalb eines Grundstücks im Bereich Wehrhölzchen behoben werden könnte. Ebenfalls teilte dieser mit, dass das Abwasserrohr im Bereich Wehrhölzchen zu klein und marode sei, sodass hier die Herstellung eines offenen Entwässerungsgraben vorgeschlagen wird. Ratsmitglied Thorsten Pfau teilte mit, dass dieses Problem bereits in der Vergangenheit Thema im Rat war, jedoch damals für die Errichtung eines Entwässerungsgrabens kein Interesse des betroffenen Grundstückseigentümers bestand.
Der Rat bat die Verbandsgemeindewerke die Machbarkeit zur Herrichtung eines Entwässerungsgrabens zu prüfen und eine entsprechende Kostenaufstellung anzufertigen. Des Weiteren sollen durch die Verbandsgemeindewerke Gespräche mit dem betroffenen Grundstückseigentümer geführt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Ortsgemeinderat noch mit einer Grundstücksangelegenheit und der Beratung zur Generalsanierung des Kinderbades und Ermächtigung zur Auftragsvergabe in der KiTa Wirbelwind. Zum Ende der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Volker Wisser die Ratsmitglieder noch über verschiedene Dinge aus der örtlichen Verwaltung.