Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 21/2023
Schutzbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schutzbach für die Jahre 2023 und 2024 vom 14.05.2023

für die Jahre 2023 und 2024 vom 14.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat am 13.04.2023 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

586.810 €

521.820 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

576.304 €

525.936 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

10.506 €

-4.116 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

27.956 €

9.384 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.360 €

1.360 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.500 €

0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.140 €

1.360 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-26.816 €

-10.744 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2023

2024

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

2023

2024

100.000 €

100.000 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  —  345 v. H.

Grundsteuer B  —  465 v. H.

Gewerbesteuer  —  410 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

für den ersten Hund  —  65,00 €

für den zweiten Hund  —  70,00 €

für jeden weiteren Hund  —  80,00 €

für den ersten gefährlichen Hund  —  500,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund  —  500,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  500,00 €

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8

Umlagen

- entfällt -

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021  —  1.393.477,64 €

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  —  1.347.226,64 €

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  1.357.732,64 €

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024  —  1.353.616,64 €

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 Euro überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Schutzbach, 14.05.2023
Ortsgemeinde Schutzbach
gez. Detlef Faikus, Ortsbürgermeister

Hinweis:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.04.2023 angezeigt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Fest-setzungen in der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 08.05.2023 erteilt.

3.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, 30.05.2023 bis Freitag, 09.06.2023 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

5.

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Schutzbach, 14.05.2023
Ortsgemeinde Schutzbach
gez. Detlef Faikus, Ortsbürgermeister