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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Ausgabe 22/2023
Nisterberg
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nisterberg

für die Jahre 2023 und 2024 vom 24.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat am 24.04.2023 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

416.645 €€

446.744 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

578.150 €

607.690 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf

- 161.505 €

- 160.946 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 77.205 €

- 77.686 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.905 €

161.605 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

195.620 €

12.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 192.715 €

149.605 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

269.920 €

-71.919 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

2023

2024

0 €

0 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

- entfällt -

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345 v. H.

Grundsteuer B

425 v. H.

Gewerbesteuer

385 v. H.

Die Sätze für die Hundesteuer auf:

Erster Hund

60,00 €

Zweiter Hund

60,00 €

Weitere Hunde

60,00 €

Erster gefährlicher Hund

350,00 €

Zweiter gefährlicher Hund

350,00 €

Weitere gefährliche Hunde

350,00 €

§ 7

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen sind in besonderen Gebühren- und Beitragssatzungen festgesetzt.

§ 8

Umlagen

- entfällt -

§ 9

Eigenkapital

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

§ 10

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 Euro überschritten sind.

§ 11

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 GemHVO wird nicht festgelegt. Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 12

Altersteilzeit

- entfällt -

§ 13

Leistungszulagen

- entfällt -

§ 14

Weitere Bestimmungen

- entfällt -

Nisterberg, 24.05.2023
Ortsgemeinde Nisterberg
gez. Kirstin Höfer, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

1.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.04.2023 angezeigt worden.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Fest-setzung in der Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 12.05.2023 erteilt.

3.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 05.06.2023 bis Freitag, 16.06.2023 während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, öffentlich aus.

4.

Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

5.

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Nisterberg, 24.05.2023
Ortsgemeinde Nisterberg
gez. Kirstin Höfer, Ortsbürgermeisterin