1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 wurde dem Stadtrat zugeleitet.
1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt ab dem 10.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Zimmer 007, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Daaden haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 10.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden, oder elektronisch an finanz@daaden-herdorf.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.