Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 109 zwischen Friedewald und Derschen in den Gemarkungen Friedewald, Derschen und Stein-Neukirch
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 27.04.2026, Az.: 02.4-1973-PF/34, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, die festgestellten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ab dem 15. Juni 2026 bis zum 29. Juni 2026 (einschließlich) auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) veröffentlicht.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) außerdem in der Zeit vom 15. Juni 2026 bis 29. Juni 2026 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3 - Bauen & Umwelt, 1.OG, Zimmer 106) während der Dienststunden
| Montag bis Mittwoch | 08:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00-12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Dies stellt zugleich den Zugang „auf andere Weise“ i.S.v. § 27b Abs. 1, S. 1, Nr. 2 VwVfG dar.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde)